Corporate Governance

Corporate Governance


Die Unternehmensführung der 1&1 AG ist auf eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Wertschöpfung ausgelegt. Die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen sowie offene und transparente Entscheidungsstrukturen stehen im Vordergrund.

Corporate Governance


Corporate Governance ist die verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Dabei spielen Faktoren wie effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen oder Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation eine wichtige Rolle.

1&1 ist eine börsennotierte AG nach deutschem Recht, d. h. sie wird durch Vorstand und Aufsichtsrat geführt. Für uns hat Corporate Governance einen hohen Stellenwert, daher arbeiten die beiden höchsten Gremien eng zusammen. Ein intensiver, kontinuierlicher Dialog ist für die effiziente Leitung des Unternehmens selbstverständlich. Diesen Dialog haben wir Schritt für Schritt vertieft und unter Berücksichtigung internationaler und nationaler Standards weiter verbessert.

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Mit offener, zeitnaher und regelmäßiger Information sowie mit transparenten Entscheidungsstrukturen sichern wir uns das Vertrauen der Anleger, Kunden, Mitarbeiter und der interessierten Öffentlichkeit.

Die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle sind für den Vorstand und Aufsichtsrat der 1&1 AG nicht neu: Viele dieser Anforderungen ergeben sich unmittelbar aus dem Aktiengesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz und anderen Gesetzen. Wir haben uns daher bereits in der Vergangenheit in hohem Maße an diesen Grundsätzen orientiert und sie im Wesentlichen in unserer Unternehmensverfassung verankert.

Stand Dezember 2021

Corporate Governance

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats


Abschlussprüfer


Die Rechnungslegung des Konzerns erfolgt nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) unter Berücksichtigung von § 315e HGB. Der für Ausschüttungs- und Steuerbelange relevante Jahresabschluss wird dagegen nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Jahres- und Konzernabschluss werden durch unabhängige Abschlussprüfer geprüft.

Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt durch die Hauptversammlung. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, zum Abschlussprüfer bestellt. Der Aufsichtsrat erteilt den Prüfungsauftrag, legt die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungshonorar fest und überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH ist seit dem Geschäftsjahr 2022 Abschlussprüfer für die 1&1 AG und den Konzern. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2022 Herr Erik Hönig.

Abschlussprüfer

Entsprechenserklärung


Die Unternehmensführung der 1&1 AG als börsennotierte deutsche Aktien-gesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bestimmt.

Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.

Vorstand und Aufsichtsrat der 1&1 AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

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Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex


1&1 Aktiengesellschaft

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der 1&1 AG
zu den Empfehlungen der
„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“
gemäß § 161 AktG


Vorstand und Aufsichtsrat der 1&1 Aktiengesellschaft erklären, dass die 1&1 Aktiengesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der Fassung vom 16. Dezember 2019, die der letzten Entsprechenserklärung vom 7. Dezember 2021 zugrunde lagen, mit den dort erklärten Ausnahmen entsprochen hat und den Empfehlungen des Kodex in der geltenden Fassung vom 28. April 2022, die mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 wirksam geworden sind, mit den nachfolgenden Ausnahmen auch zukünftig entsprechen wird:

Ziffer D.4
Bildung eines Nominierungsausschusses
Der Aufsichtsrat bildet neben dem Prüfungs- und Risikoausschuss keine weiteren Ausschüsse, sondern nimmt sämtliche weitere Aufgaben in seiner Gesamtheit wahr. Der Aufsichtsrat erachtet dies für sachgerecht, da auch bei einem sechsköpfigen Aufsichtsrat effiziente Diskussionen im Plenum und ein intensiver Meinungsaustausch möglich sind. Der Aufsichtsrat sieht demnach keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Nominierungsausschusses.

Ziffer G.1 bis G.5
Vergütung des Vorstands - Vergütungssystem
Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) und des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat Änderungen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands erarbeitet und beschlossen.
Mit der Vorlage an die Hauptversammlung im Mai 2021 wurde das Vergütungssystem die Grundlage für Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern, die in Zukunft abgeschlossen werden. Das erarbeitete Vergütungssystem berücksichtigt die Empfehlungen in G.1 bis einschließlich G.5 des Kodex ohne Einschränkungen. Bestehende Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern bleiben hiervon unberührt, weshalb die Abweichung von den Empfehlungen in G.1 bis einschließlich G.5 des Kodex erklärt wird.

Ziffer G.10
Vergütung des Vorstands – Langfristige variable Vergütung

Nach G.10 des Kodex sollen die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Daneben soll das jeweilige Vorstandsmitglied über derartige Beträge erst nach vier Jahren verfügen können. Im Rahmen des Stock Appreciation Rights (SARs)-Programms als langfristigem Vergütungsprogramm für den Vorstand wird eine aktienbasierte Vergütung ausgelobt. Die Laufzeit dieses Programms beträgt jeweils insgesamt 6 Jahre. Innerhalb dieser 6 Jahre kann das jeweilige Vorstandsmitglied zu bestimmten Zeitpunkten bereits jeweils einen Teil (25%) zugeteilter SARs – frühestens allerdings nach 2 Jahren – ausüben. Damit kann ein Vorstandsmitglied bereits nach 2 Jahren über einen Teil der langfristigen variablen Vergütung verfügen. Nach Ablauf von 5 Jahren ist erstmals die volle Ausübung aller SARs möglich.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass sich dieses System der Langfristvergütung bewährt hat und sieht keinen Grund dafür, die Verfügungsmöglichkeit über im Rahmen des Programms verdiente Vergütung weiter hinauszuschieben. Durch die Anknüpfung an den Aktienkurs der 1&1 AG und deren Möglichkeit, zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Programm deren Aktien hinzugeben, findet bereits eine aus Sicht des Aufsichtsrats angemessene Teilhabe des Vorstandsmitglieds an Risiken und Chancen des Unternehmens der 1&1 AG statt. Weil das Programm mit einer Laufzeit von 6 Jahren konzipiert ist und die ausgelobten SARs über diese Dauer und frühestens nach 2 Jahren entsprechend anteilig zugeteilt werden, ist aus Sicht des Aufsichtsrats eine optimale Bindungswirkung und Anreizsteuerung im Interesse der 1&1 AG erreicht, die keine Änderungen erforderlich machen.


Ziffer G.11
Vergütung des Vorstands – Einbehalt/Rückforderung variabler Vergütung
Nach G.11 des Kodex soll der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, in begründeten Fällen eine variable Vergütung einbehalten oder zurückfordern zu können. Derartige Regelungen beinhalten die aktuellen Dienstverträge der Vorstandsmitglieder nicht. In das neue Vergütungssystem wurde eine sog. „Claw Back-Klausel“ zur Rückforderung variabler Vergütung mit aufgenommen und wird zukünftig in neu zu schließenden Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt.


Ziffer G.13
Vergütung des Vorstands – Leistungen bei Vertragsbeendigung
Gemäß G.13 des Kodex sollen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots soll eine solche Abfindungszahlung zudem auf die Karenzentschädigung angerechnet werden. Die Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder enthalten derzeit eine solche Anrechnungsmöglichkeit nicht. In das neue Vergütungssystem wurde diese mit aufgenommen und wird zukünftig in neu zu schließenden Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder (und etwaig hieran anknüpfenden Aufhebungsverträgen) berücksichtigt.


Maintal, den 5. Dezember 2022

Für den Aufsichtsrat      Kurt Dobitsch
Der Vorstand                  Ralph Dommermuth      Markus Huhn      Alessandro Nava

Director Dealings


Mit Inkrafttreten des Art. 19 EU-Marktmissbrauchsverordnung („MMVO“) am 3. Juli 2016 müssen die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der 1&1 AG den Erwerb oder die Veräußerung von 1&1-Aktien melden. Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in 1&1-Aktien müssen auch weitere Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die 1&1-Aktie (z.B. Erwerb oder Veräußerung von Optionsscheinen auf die 1&1-Aktie) gemeldet werden. Meldepflichtig sind ferner Wertpapiergeschäfte sog. eng verbundener Personen wie beispielweise Ehepartner, Partner, die einem Ehepartner gleichgestellt sind, unterhaltsberechtigte Kinder oder Verwandte, die mindestens ein Jahr dem selben Haushalt angehören sowie juristische Personen, Treuhand- oder Personengesellschaften, die direkt oder indirekt durch ein Mitglied eines der vorgenannten Organe kontrolliert werden.

Aktuelle Meldungen

Aktuell liegen keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte vor.

Nachhaltigkeitsbericht


Seit mehr als 25 Jahren sind wir als einer der großen deutschen Telekommunikationsanbieter aktiv. Damit geht eine unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung einher, die wir ernst nehmen.

Daher veröffentlichen wir jährlich unseren Nachhaltigkeitsbericht, in dem wir unsere Maßnahmen für eine nachhaltige Wertschöpfung transparent und ausführlich darlegen. Um den steigenden Anforderungen unserer internen und externen Stakeholder gerecht zu werden, stehen wir in kontinuierlichem Dialog mit Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Investoren und unseren Mitarbeitern. Denn nur so können wir unsere Produkte und Services optimieren und unsere Handlungsfelder im Bereich Nachhaltigkeit weiter spezifizieren.

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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

mit der rasant voranschreitenden Digitalisierung wächst auch die Verantwortung, diese sicher und für alle zugänglich zu gestalten. Als einer der großen Telekommunikationsanbieter in Deutschland mit mehr als 15,4 Mio. Kundenverträgen und rund 3.200 Mitarbeitenden kommt uns hier eine besondere unternehmerische und gesellschaftliche Verpflichtung zu, die wir sehr ernst nehmen.

Insbesondere im Hinblick auf unsere neue Rolle als vierter deutscher Netzbetreiber schreiben wir digitale Teilhabe groß. Als Neueinsteiger werden wir in den kommenden Jahren ein leistungsfähiges Mobilfunknetz aufbauen, das einen Unterschied macht. So bauen wir das europaweit erste vollständig virtualisierte Mobilfunknetz auf Basis der neuen OpenRAN-Technologie. Dieser innovative Ansatz fördert nicht nur den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt, sondern ermöglicht es, das Potenzial von 5G voll auszuschöpfen. Durch unsere Kooperation mit etablierten Funkturmbetreibern werden wir vornehmlich bestehende Antennenstandorte nutzen. Das schont Umwelt und Ressourcen und beschleunigt zugleich unsere Ausbaugeschwindigkeit.

Als Unternehmen nachhaltig zu agieren ist fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Unser Ziel ist es, uns kontinuierlich weiterzuentwickeln und den steigenden Ansprüchen unserer internen und externen Stakeholder jedes Jahr noch besser gerecht zu werden.

2021 veröffentlichen wir zum fünften Mal unseren Nachhaltigkeitsbericht, in dem wir unsere Maßnahmen für eine nachhaltige Wertschöpfung ausführlich und transparent darlegen. Im Vordergrund standen für uns unter anderem die intensive Beschäftigung mit dem 2021 durch die Bundesregierung verabschiedeten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dessen Implikationen sowie die 2022 in Teilen in Kraft tretende EU-Taxonomie. Diese gibt in einem ersten Schritt ein Klassifikationssystem für Umweltaspekte wie Klimaschutz oder die Anpassung an den Klimawandel im wirtschaftlichen Handeln vor und wird unsere konkreten Handlungsfelder in den nächsten Jahren maßgeblich prägen. Zudem haben auch im Jahr 2021 Erkenntnisse aus ESG (Environmental, Social, Governance)-Ratings Einzug in unsere Handlungsfelder gefunden.

Im Rahmen der andauernden COVID-19-Pandemie haben wir die Möglichkeiten für das mobile Arbeiten weiter ausgebaut und unsere Mitarbeitenden mit einem breiten Angebot an digitalen Gesundheitskursen dabei unterstützt, in diesen herausfordernden Zeiten sicher und gesund zu bleiben. Bei unseren Produkten haben wir 2021 noch deutlicher auf den aktiven Vertrieb sogenannter „Refurbished-Geräte“ gesetzt und unser Portfolio an nachhaltig hergestellten Smartphones erneut erweitert.

Es freut uns, dass wir im fünften Jahr in Folge spürbare Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit erzielen konnten. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen und unserem Anspruch, ökologisch, gesellschaftlich und sozial verantwortungsvoll zu operieren ebenso gerecht werden, wie auch unserem Ziel, als vierter Netzbetreiber in Deutschland langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Dommermuth, Markus Huhn und Alessandro Nava

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