1&1 Drillisch
08.10.2020

1&1 Drillisch AG – Neuer Schiedsgutachten-Entwurf sieht von Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als unberechtigt an

Maintal, 8. Oktober 2020. 1&1 Drillisch hat heute einen neuen Entwurf des Schiedsgutachtens im Verfahren zur Überprüfung einer von Telefónica vorgenommenen Preiserhöhung erhalten. Telefónica hatte Vorleistungspreise des MBA MVNO-Vertrages im Dezember 2018 unter Bezugnahme auf die Frequenzauktion 2015 rückwirkend um einmalig rund 64 Mio. EUR erhöht.

 

Die Parteien hatten zu dem ersten Gutachtenentwurf vom 27. Mai 2020 Stellung genommen. Der Schiedsgutachter hat den Vortrag beider Parteien gewürdigt und die Berechnungsmethode seines ersten Gutachtenentwurfs bestätigt. Der Schiedsgutachter kommt daher auch im neuen Entwurf seines Gutachtens zu dem Ergebnis, dass die von Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum (2016 bis 2020) in voller Höhe unberechtigt ist. Dementsprechend führt die Preiserhöhung aus Dezember 2018 nicht zu einer Zahlungsverpflichtung von 1&1 Drillisch.

 

Die Parteien können zu den Rechtsausführungen des neuen Gutachtenentwurfs Stellung nehmen. 1&1 Drillisch geht davon aus, dass das finale Schiedsgutachten bis Ende des Jahres vorliegen wird. Ansonsten sind keine von Telefónica initiierten Schiedsgutachterverfahren anhängig.

 

Umgekehrt fordert 1&1 Drillisch in seinen Preisanpassungsverfahren 1, 2, 5 und 6 rückwirkend von Telefónica erhebliche Reduktionen der Vorleistungspreise des MBA MVNO-Vertrags. Diese Preisanpassungsverfahren können nur zu einer Verbesserung der Einkaufskonditionen von 1&1 Drillisch führen, nicht aber Zahlungsverpflichtungen seitens 1&1 Drillisch gegenüber Telefónica begründen.

 

Maintal, 8. Oktober 2020

 

1&1 Drillisch AG

Der Vorstand

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